Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


      Wichtiger Hinweis: Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache als Niederländisch zur Verfügung gestellt werden, geschieht dies nur als Service für den Kunden oder Gast. Im Falle von Zweifeln über die Auslegung gilt ausschließlich der niederländische Text.

       

      0 Inhalt

      1 Begriffsbestimmungen

      2 Anwendbarkeit

      3 Zustandekommen von Verträgen

      4 Recht auf Option

      5 Allgemeine Rechte des Unternehmens

      6 Allgemeine Pflichten des Gastes und Haftung des Gastes/Kunden

      7 Reservierungen

      8 Stornierungen

      9 Anzahlung und Zwischenzahlung

      10 Haftung des Unternehmens

      11 Abrechnung und Zahlung

      12 Höhere Gewalt

      13 Verlorenes Eigentum

      14 Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR)

      15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

       

      1 Begriffsbestimmungen

      In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den Angeboten und Verträgen, auf die sie sich beziehen, haben die folgenden Begriffe jeweils die folgende Bedeutung:

      1.1 Das Unternehmen: das Unternehmen BOUW VKG NV und die Handelsnamen, unter denen es als Castelnou Aparthotel, Gent Zuid Business Flats, Astrid Park Business Flats und Dali Restaurant auftritt. Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend.

      1.2 Erbringung von Dienstleistungen: Die Bereitstellung von Unterkünften und/oder Speisen und/oder Getränken und/oder die Bereitstellung von (Versammlungs-)Räumen und/oder die Unterbringung in Business Flats durch das Unternehmen, jeweils mit allen damit verbundenen Aktivitäten und Dienstleistungen, und dies im weitesten Sinne des Wortes.

      1.3 Kunde: Die natürliche oder juristische Person oder Firma, die mit dem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen hat.

      1.4 Gast: Die natürliche(n) Person(en), der/denen eine oder mehrere Dienstleistung(en) auf der Grundlage eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrags erbracht werden soll(en). Wo immer von Gast oder Kunde die Rede ist, sind sowohl Gast als auch Kunde gemeint, es sei denn, aus dem Inhalt der Bestimmung und ihrem Zweck ergibt sich zwangsläufig, dass nur einer der beiden gemeint sein kann.

      1.5 Vertrag: ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und einem Kunden über eine oder mehrere Dienstleistungen, die vom Unternehmen zu einem vom Kunden zu zahlenden Preis zu erbringen sind. Anstelle dieses Begriffs wird manchmal auch der Begriff Reservierung verwendet.

      1.6 Reservierungswert: Der Wert des Vertrages, der der gesamten Umsatzerwartung des Unternehmens einschließlich etwaiger Kurtaxe und Mehrwertsteuer in Bezug auf einen mit einem Kunden abgeschlossenen Vertrag entspricht, wobei diese Erwartung auf den in diesem Unternehmen geltenden Durchschnittswerten beruht.

      1.7 Nichterscheinen: Die Nichtinanspruchnahme einer auf der Grundlage des Vertrags zu erbringenden Leistung durch einen Gast ohne Stornierung.

      1.8 Gruppe: Eine Gruppe von 10 oder mehr Gästen oder mit 5 oder mehr Zimmern, für die das Unternehmen aufgrund eines oder mehrerer Verträge Dienstleistungen erbringen soll, die als zusammenhängend gelten. Das Unternehmen kann vor der ersten Leistungserbringung an den Kunden im Rahmen des betreffenden Vertrags erklären, dass es bestimmte Einzelpersonen gemeinsam als Gruppe betrachtet. Auf diese Personen finden dann alle Bestimmungen für Gruppen Anwendung.

      1.9 Stornierung: Die schriftliche Mitteilung des Kunden an das Unternehmen, dass eine oder mehrere vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden, oder die schriftliche Mitteilung des Unternehmens an den Kunden, dass eine oder mehrere vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht erbracht werden.

      1.10 Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer anderen Sprache als Niederländisch zur Verfügung gestellt werden, geschieht dies nur als Service für den Kunden oder Gast. Im Falle von Zweifeln über die Auslegung gilt ausschließlich der niederländische Text.

       

       

      2 Anwendbarkeit

      2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von dem Unternehmen geschlossenen Verträge und gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer. Diese Bedingungen werden auf der Website www.castelnou.be erwähnt und auf den ausgestellten Dokumenten wird auf sie verwiesen. Damit sind sie den Kunden und Gästen sowie allen Dritten in ausreichender Weise zur Kenntnis gebracht worden, die alle Klauseln davon akzeptieren, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Kunden, Gäste und Dritte erklären sich damit einverstanden, dass die vorliegenden Bedingungen, ungeachtet einer erneuten schriftlichen Bestätigung, für alle zukünftigen Geschäfte gelten, insbesondere für mündlich, telefonisch, per E-Mail oder auf anderem elektronischen Wege abgeschlossene Verträge.

       

      2.2 Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen, die von der Firma nicht ausdrücklich vorher schriftlich anerkannt wurden, haben keine Rechtswirkung gegenüber der Firma, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

       

      2.3 Die Ungültigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit aller anderen Klauseln. Sollte sich eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund als unwirksam erweisen, so gilt eine wirksame Ersatzklausel als vereinbart, die der unwirksamen Klausel nach Umfang und Zweck möglichst nahe kommt.

       

      3 Abschluss von Vereinbarungen

      3.1 Das Unternehmen kann den Abschluss eines Vertrages jederzeit aus beliebigen Gründen ablehnen, es sei denn, diese Ablehnung erfolgt ausschließlich aus einem oder mehreren Gründen, die im Gesetz als Diskriminierung definiert sind.

       

      3.2 Die Angebote des Unternehmens sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Jedes Angebot kann von der Gesellschaft bis zur Kenntnis der schriftlichen Annahme durch den Kunden, Gast oder Vermittler zurückgezogen werden und erlischt automatisch 10 Tage ab Datum, es sei denn, eine andere Frist ist auf dem Angebot angegeben. Die Gesellschaft betrachtet die Reservierung erst dann als bestätigt, wenn der Kunde, der Gast oder der Vermittler das endgültige Bestätigungsformular unterschrieben zurückgeschickt hat.

       

      3.3 Der Kunde, der Gast oder der Vermittler muss die geforderte Anzahlung bis zu dem festgelegten Datum leisten. Jede Buchung ist für den Kunden, Gast oder Vermittler verbindlich, für die Gesellschaft jedoch erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns und nach Zahlung der geforderten Anzahlung endgültig. Nach der schriftlichen Bestätigung durch die Gesellschaft und der Zahlung der geforderten Anzahlung kann eine Buchung nur gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 geändert oder storniert werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich schriftlich.

       

      3.4 Ein Vertrag für einen Gast, der von Vermittlern (Reisebüros, Online-Reisebüros und anderen Unternehmen usw.) abgeschlossen wird, ob im Namen ihrer Kunden oder nicht, gilt auch als auf Rechnung und Risiko dieser Vermittler abgeschlossen. Das Unternehmen schuldet den Vermittlern keine wie auch immer geartete Provision, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Der/die Gast(e) und der/die Vermittler haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des geschuldeten Betrags.

       

      3.5 Ist der Vertrag im Fernabsatz geschlossen worden, besteht kein Rücktrittsrecht. Für Verbraucher (im Sinne von Artikel I.1.2° des Wirtschaftsgesetzbuches) gelten die Bestimmungen des Artikels VI.53, 12° des Wirtschaftsgesetzbuches, so dass sie ebenfalls kein Widerrufsrecht haben.

       

      4 Optionsrecht

      4.1 Ein Optionsrecht ist das Recht des Kunden, den Vertrag einseitig abzuschließen, indem er einfach ein gültiges Angebot des Unternehmens annimmt.

       

      4.2 Ein Optionsrecht kann nur schriftlich eingeräumt werden. Ein Optionsrecht kann für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum vereinbart werden. Das Optionsrecht erlischt, wenn der Optionsinhaber mitgeteilt hat, dass er das Optionsrecht nicht ausüben will, oder wenn die festgelegte Laufzeit abgelaufen ist, ohne dass der Optionsinhaber mitgeteilt hat, dass er das Optionsrecht ausüben will.

       

      4.3 Ein Optionsrecht kann von der Gesellschaft nicht widerrufen werden, es sei denn, ein anderer potenzieller Kunde unterbreitet der Gesellschaft ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über alle oder einen Teil der unter der Option ausstehenden Leistungen. In diesem Fall muss der Optionsinhaber von der Gesellschaft über dieses Angebot informiert werden, woraufhin der Optionsinhaber innerhalb einer von der Gesellschaft zu setzenden Frist mitteilen muss, ob er das Optionsrecht ausüben will oder nicht. Teilt der Optionsinhaber seine Absicht, das Optionsrecht auszuüben, nicht innerhalb der festgesetzten Frist mit, so verfällt das Optionsrecht.

       

      5 Allgemeine Rechte der Gesellschaft

      5.1 Das Unternehmen ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen an einen Gast jederzeit fristlos zu kündigen, wenn der Gast gegen die Hausordnung und/oder die Verhaltensregeln verstößt oder sich in anderer Weise so verhält, dass die Ordnung und Ruhe des Unternehmens und/oder der normale Betrieb gestört werden. Der Gast hat dann auf erste Aufforderung den Betrieb zu verlassen. Wenn der Kunde ansonsten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen, aus welchen Gründen auch immer, nicht vollständig nachkommt, ist das Unternehmen berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen. Das Unternehmen darf von diesen Befugnissen nur Gebrauch machen, wenn die Art und Schwere der vom Gast begangenen Verstöße nach vernünftiger Einschätzung des Unternehmens hinreichenden Anlass dazu geben.

       

      5.2 Nach Rücksprache mit der örtlich zuständigen Behörde ist das Unternehmen berechtigt, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen, wenn eine begründete Befürchtung besteht, dass die öffentliche Ordnung gestört wird. Macht die Gesellschaft von diesem Recht Gebrauch, so ist sie dem Kunden gegenüber nicht schadenersatzpflichtig.

       

      5.3 Das Unternehmen ist berechtigt, vom Gast die Annahme einer anderen, gleichwertigen Unterkunft in Bezug auf den Aufenthalt oder den (Versammlungs-)Raum und/oder das Gelände zu verlangen, als die nach dem Vertrag zu erbringende Leistung. Der Gast kann diese Alternative ablehnen. Im letzteren Fall ist der Gast berechtigt, den Vertrag, auf den sich die vorgenannte Aufforderung des Unternehmens bezieht, unbeschadet seiner Verpflichtungen aus anderen Verträgen unverzüglich zu kündigen.

       

      5.4 Bevor die erste Leistung aus dem betreffenden Vertrag an den Kunden erbracht wird, kann die Gesellschaft erklären, dass sie bestimmte Personen als Gruppe betrachten wird. Alle Bestimmungen für Gruppen gelten dann auch für diese Personen.

       

      5.5 Außer im Restaurant erlaubt die Gesellschaft keine Haustiere, mit Ausnahme von Assistenzhunden.

       

      6 Allgemeine Pflichten des Gastes und Haftung des Gastes/Kunden

      6.1 Der Gast ist verpflichtet, die im Betrieb geltende Haus- und Verhaltensordnung einzuhalten und die zumutbaren Weisungen des Betriebes zu befolgen. Der Betrieb hat die Haus- und Verhaltensordnung an gut sichtbarer Stelle auszuhängen oder schriftlich zu übermitteln. Angemessene Weisungen können auch mündlich erteilt werden.

       

      6.2 Der Gast ist verpflichtet, bei zumutbaren Aufforderungen des Unternehmens im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten u.a. zur Sicherheit, Kennzeichnung, Lebensmittelsicherheit/-hygiene und Begrenzung von Belästigungen mitzuwirken.

       

      6.3 Bei der Ankunft im Hotel ist der Gast verpflichtet, seinen Personalausweis/Reisepass vorzulegen, damit er in die Polizeikarte eingetragen werden kann, die er unterschreiben muss. Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, polizeiliche Aufzeichnungen zu führen.

       

      6.4 Der Kunde und der Gast sowie die sie begleitenden Personen haften gesamtschuldnerisch für alle Schäden, die dem Unternehmen und/oder Dritten als direkte oder indirekte Folge eines dem Kunden und/oder dem Gast und/oder den sie begleitenden Personen zurechenbaren Mangels und/oder einer unrechtmäßigen Handlung, einschließlich eines Verstoßes gegen die Hausordnung, entstanden sind und/oder entstehen werden, sowie für alle Schäden, die durch Tiere und/oder Gegenstände in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle verursacht werden.

       

      7 Reservierungen

      7.1 Die Gesellschaft kann Reservierungen an Bedingungen knüpfen.

      7.2 Reservierung von Dienstleistungen, die in der Bereitstellung von Unterkunft im Aparthotel Castelnou bestehen.

      7.2.1 Die Gesellschaft kann stornierbare oder nicht stornierbare Reservierungen anbieten.

      7.2.2 Es steht dem Kunden, Gast oder Vermittler frei, eine der angebotenen Optionen zu wählen.

      7.2.3 Eine stornierbare Reservierung erfordert eine Kreditkartengarantie (sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart) in Höhe des Reservierungswertes. Verfügt der Kunde, Gast oder Vermittler nicht über eine Kreditkarte oder nur über eine Debitkarte, ist eine vollständige Vorauszahlung des Reservierungswerts per Banküberweisung oder einer anderen online angebotenen Zahlungsart erforderlich.

      7.2.4 Eine nicht stornierbare Reservierung ist endgültig und kann nicht storniert oder geändert werden, auch nicht in Fällen höherer Gewalt. Für solche Reservierungen muss der gesamte Reservierungswert im Voraus bezahlt werden. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.

       

      7.3 Reservierung von Dienstleistungen, die in der Bereitstellung von Speisen und/oder Getränken bestehen.

       

      7.3.1 Die endgültige Anzahl der Teilnehmer und die Menüauswahl müssen spätestens 7 Kalendertage im Voraus schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls werden die bestellten Teilnehmer in Rechnung gestellt.

      7.3.2 Dauert eine Veranstaltung länger als die vereinbarte Zeit (evtl. durch verspätetes Eintreffen), kann das Unternehmen zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.

      7.3.3 Mehrkosten, die aus welchen Gründen auch immer, bei der Buchung nicht vorgesehen waren, gehen zu Lasten derjenigen, die sie in Anspruch genommen haben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

      7.3.4 Wenn der Gast nicht innerhalb einer halben Stunde nach der reservierten Zeit eintrifft, kann das Unternehmen die Reservierung als storniert betrachten, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 8.

      7.4 Reservierungen für Business Flats stellen keine Beherbergung dar und sind eine Unterkunftsform sui generis, die dem allgemeinen Recht unterliegt.

       

      8 Stornierungen

      8.1 Allgemeines

      8.1.1 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag gegen Zahlung der Stornogebühr zu stornieren.

      8.1.2 Erscheint der Kunde nicht innerhalb einer halben Stunde nach der vereinbarten Zeit, so gilt dies als Stornierung und der Kunde hat die Stornogebühr zu zahlen. Trifft der Kunde erst eine halbe Stunde (oder später) nach der vereinbarten Zeit ein, kann das Unternehmen entweder diese fällige Stornogebühr geltend machen oder den Vertrag dennoch ausführen und vom Kunden die vollständige Erfüllung des Vertrags verlangen.

       

      8.2 Stornierung durch den Kunden einer Dienstleistung, die in der Bereitstellung einer Unterkunft im Aparthotel Castelnou besteht

      8.2.1 Einzelne Personen

      Wenn eine Reservierung für eine oder mehrere Einzelpersonen nur für die Unterkunft mit oder ohne Frühstück vorgenommen wird, gelten für die Stornierung dieser Reservierung die folgenden Prozentsätze des vom Kunden an das Unternehmen zu zahlenden Reservierungswerts (sofern nicht schriftlich anders vereinbart):

      Für die Stornierung einer nicht stornierbaren Reservierung: 100%, unabhängig vom Datum der Stornierung.

       

      Für die Stornierung einer stornierbaren Reservierung:

      - Mehr als 48 Stunden vor dem Datum des Inkrafttretens: 0%

      - 48 Stunden oder weniger vor dem Stichtag: der Durchschnittswert der betreffenden Reservierung für eine Übernachtung

      - Änderungen nach der Ankunft: nur möglich bei Reservierungen, die direkt beim Unternehmen vorgenommen wurden. Sie treten 2 Kalendertage nach der Mitteilung in Kraft.

       

      8.2.2 Gruppen

      - Mehr als 1 Monat vor dem Datum des Inkrafttretens: 15 € pro Zimmer mit einem Mindestbetrag von 50 €.

      - Mehr als 14 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens: 50%.

      - 14 Tage oder weniger vor dem Anreisedatum: 100%.

      - Änderungen nach der Ankunft: nicht möglich

                                      

       

      8.3 Stornierung einer Dienstleistung, die in der Bereitstellung von Speisen und/oder Getränken besteht, durch den Kunden

      8.3.1 Gruppen

      Wird eine Reservierung für eine Gruppe vorgenommen, die nur aus dem Servieren von Speisen und/oder Getränken besteht (Tischreservierung), so gelten für die Stornierung folgende Prozentsätze des Reservierungswerts, die im Falle einer Stornierung vom Kunden an die Gesellschaft zu zahlen sind

      - Mehr als 14 Tage vor der reservierten Zeit: 0%

      - 14 Tage oder weniger vor dem reservierten Termin: 25%

      - 7 Tage oder weniger vor dem reservierten Termin: 50%

      - 3 Tage oder weniger vor dem reservierten Termin: 100%.

       

      8.4 Stornierung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit der Unterbringung in Business Flats durch den Kunden

      Für die Stornierung oder vorzeitige Beendigung von Reservierungen gilt eine Kündigungsfrist von 01 Monat. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die Gebühr für 01 Monat fällig.

       

      8.5 Stornierung durch das Unternehmen

      8.5.1 Vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen ist das Unternehmen berechtigt, einen Vertrag zu kündigen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

      8.5.2 Wenn das Unternehmen eine Dienstleistung zur Bereitstellung von Speisen und/oder Getränken storniert, gilt Artikel 8.3.1 entsprechend, mit Austausch zwischen Kunde und Unternehmen. 

      8.5.3 Wenn das Unternehmen einen Vertrag im Sinne von Artikel 8.2 kündigt, gelten die Artikel 8.2.1 und 8.2.2 entsprechend, mit Austausch von Kunde und Unternehmen.

      8.5.4 Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, einen Vertrag zu kündigen, ohne zur Zahlung der vorgenannten Beträge verpflichtet zu sein, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die aufgrund dieses Vertrages in der Gesellschaft abzuhaltende Veranstaltung einen so anderen Charakter hat, als aufgrund einer Ankündigung des Kunden oder aufgrund der Kapazität des Kunden oder der Gäste zu erwarten war, dass die Gesellschaft den Vertrag nicht geschlossen hätte, wenn ihr der tatsächliche Charakter der Veranstaltung bekannt gewesen wäre. Macht das Unternehmen von diesem Recht nach Beginn der Veranstaltung Gebrauch, so ist der Kunde verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu bezahlen, während seine Verpflichtung zur Bezahlung der übrigen Leistungen erlischt. Die Vergütung für erbrachte Leistungen wird zeitanteilig berechnet.

      8.5.5 Die Gesellschaft ist berechtigt, anstelle der in Artikel 8.5.4 genannten Befugnis weitere Anforderungen an den Ablauf der betreffenden Sitzung zu stellen. Bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass diese Anforderungen nicht erfüllt werden (werden), so ist die Gesellschaft dennoch berechtigt, von ihrer Befugnis gemäß Artikel 8.5.4 Gebrauch zu machen.

       

      9 Sicherheitsleistung und Zwischenzahlung

      9.1 Das Unternehmen kann vom Kunden verlangen, eine Kaution beim Unternehmen zu hinterlegen. Erhaltene Kautionen werden ordnungsgemäß verwaltet, dienen ausschließlich der Sicherung des Unternehmens und zählen ausdrücklich nicht als bereits realisierter Umsatz. Als zusätzliche Sicherheit für das Unternehmen kann das Unternehmen vom Kunden verlangen, bei der Bereitstellung der erforderlichen Daten mitzuwirken, einschließlich der Anfertigung eines Ausdrucks oder einer Kopie der Kreditkarte des Kunden, um die Kaution und die Möglichkeit, sie so weit wie möglich zurückzuerhalten, zu sichern.

       

      9.2 Das Unternehmen kann jederzeit eine Zwischenzahlung für bereits erbrachte Leistungen verlangen.

       

      9.3 Das Unternehmen kann von dem gemäß den vorstehenden Bestimmungen hinterlegten Betrag alles zurückfordern, was der Kunde ihm aus irgendeinem Grund schuldet. Der Überschuss wird von der Firma unverzüglich an den Kunden zurückgezahlt.

       

       

      10 Haftung des Unternehmens

      10.1 Die Verwahrung des Hotels ist in den Artikeln 1952 ff. des (alten) Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich geregelt.

       

      10.2 Der Betrieb haftet nicht, soweit die Beschädigung, die Zerstörung oder der Diebstahl zurückzuführen ist auf: a) den Gast oder eine Person, die ihn begleitet, bei ihm beschäftigt ist oder ihn besucht; b) höhere Gewalt; c) Diebstahl mit Waffengewalt; d) die Beschaffenheit oder den Mangel der Sache.

       

      10.3 Die Rechte des Gastes erlöschen, wenn er den entstandenen Schaden nicht unverzüglich nach seiner Feststellung anzeigt, es sei denn, der Schaden ist auf ein Verschulden des Unternehmens oder der Personen, die seine Leistungen erbringen, zurückzuführen.

       

      10.4 Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, wenn der Schaden auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das trotz der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen nach den Umständen und den Folgen nicht vermieden werden konnte (höhere Gewalt). Ebenso haftet das Unternehmen nicht für Schäden, die auf ein - auch nur teilweises - Verschulden des Gastes zurückzuführen sind.

       

      10.5 Bezüglich des Parkens von Fahrzeugen ist das Unternehmen von jeglicher Verantwortung, aus welchem Grund auch immer, befreit.

       

       

      11 Abrechnung und Zahlung

      11.1 Der Kunde hat den im Vertrag vereinbarten Preis zu zahlen. Die Preise sind auf Listen angegeben, die von der Gesellschaft an einem für den Gast sichtbaren Ort ausgehängt werden oder in einer Liste enthalten sind, die dem Kunden, gegebenenfalls auf dessen Wunsch, ausgehändigt wird, oder die dem Kunden über digitale Quellen zugänglich sind. Eine Liste gilt als für den Kunden sichtbar angebracht, wenn sie in den üblicherweise zugänglichen Bereichen des Betriebes einsehbar ist.

       

      11.2 Für besondere Leistungen, wie z.B. Garagenbenutzung, Wäscherei oder chemische Reinigung, Telefon usw., wird vom Unternehmen eine zusätzliche Gebühr erhoben.

       

      11.3 Alle Rechnungen, einschließlich der Rechnungen im Zusammenhang mit einer Stornierung oder Nichtanreise, sind vom Kunden zum Zeitpunkt ihrer Vorlage zu begleichen. Der Kunde muss für Barzahlung oder Zahlung per Bank oder andere von der Gesellschaft akzeptierte Zahlungsmittel sorgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

       

      11.4 Der Gast und der Kunde haften gesamtschuldnerisch für alle Beträge, die einer von ihnen oder beide dem Unternehmen aus welchem Grund auch immer schulden. Verträge gelten als gemeinsam im Namen jedes Gastes geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Durch sein Erscheinen zeigt der Gast an, dass der Kunde berechtigt war, ihn beim Abschluss des betreffenden Vertrages zu vertreten.

       

      11.5 Solange der Kunde nicht alle seine Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft vollständig erfüllt hat, ist die Gesellschaft berechtigt, alle vom Kunden in die Gesellschaft eingebrachten Waren in Besitz zu nehmen und zurückzubehalten, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft zur Zufriedenheit der Gesellschaft erfüllt hat. Zusätzlich zu einem Zurückbehaltungsrecht hat die Firma gegebenenfalls ein Pfandrecht an den betreffenden Waren.

       

      11.6 Wurde eine andere Zahlungsart als Barzahlung vereinbart, sind alle Rechnungen, unabhängig vom Betrag, vom Kunden innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum an die Firma zu zahlen.

       

      11.7 Wenn und soweit eine rechtzeitige Zahlung nicht erfolgt, ist der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Nur wenn der Kunde eine natürliche Person (Verbraucher) ist, wird das Unternehmen eine Inverzugsetzung mit einer Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen versenden. Ist der Kunde in Verzug, so hat er dem Unternehmen alle mit der Einziehung verbundenen Kosten zu erstatten.

       

      11.8 Wird der geschuldete Betrag nicht am Fälligkeitstag bezahlt, werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der vollständigen Zahlung berechnet. Darüber hinaus wird ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des gesamten Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 50,00 €, für überfällige Zahlungen fällig. Geht die Zahlung einer einzelnen Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum ein, werden alle Rechnungen von Rechts wegen sofort fällig. Darüber hinaus ist das Unternehmen nicht verpflichtet, weitere Lieferungen oder Leistungen aus irgendeinem Vertrag auszuführen, bevor die überfälligen Rechnungen beglichen sind.

       

      11.9 Wenn das Unternehmen Waren im Sinne von Artikel 11.5 in seinem Besitz hat und der Kunde, von dem das Unternehmen die Waren in seinem Besitz erhalten hat, drei Monate lang in Verzug ist, ist das Unternehmen berechtigt, diese Waren öffentlich oder privat zu verkaufen und den Erlös zu verwerten. Die mit dem Verkauf verbundenen Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden, und das Unternehmen kann diese ebenfalls aus dem Verkaufserlös einziehen. Was nach der Verwertung durch das Unternehmen verbleibt, wird an den Kunden ausgezahlt.

       

      11.10 Jede Zahlung wird ungeachtet eines Vermerks oder einer Bemerkung des Kunden zum Zeitpunkt der Zahlung als Verringerung der Schuld des Kunden gegenüber dem Unternehmen in der folgenden Reihenfolge angesehen: - Die Kosten der Zwangsvollstreckung - Die gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten - Die Zinsen - Der Schadenersatz - Die Hauptsumme

       

      11.11 Die Zahlung hat in Euro zu erfolgen. Die Gesellschaft akzeptiert keine ausländischen Zahlungsmittel. Wenn dennoch ausländische Zahlungsmittel verwendet werden, kann die Gesellschaft einen Betrag in Rechnung stellen, der maximal 15 % des in ausländischer Währung angebotenen Betrags als Verwaltungskosten entspricht.

       

      12 Höhere Gewalt

      12.1 Als höhere Gewalt für das Unternehmen, d.h. ein dadurch verursachtes Versäumnis kann dem Unternehmen nicht angelastet werden, gilt jeder vorhersehbare oder unvorhersehbare Umstand, der die Erfüllung des Vertrages durch das Unternehmen in einem solchen Maße beeinträchtigt, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder schwierig wird.

      12.2 Ist eine der Vertragsparteien nicht in der Lage, eine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, so ist sie verpflichtet, die andere Partei so schnell wie möglich zu benachrichtigen.

       

      13 Gefundene Gegenstände

      13.1 An Gegenständen, die der Berechtigte nicht innerhalb eines Jahres nach ihrer Rückgabe bei der Gesellschaft angemeldet hat, erwirbt die Gesellschaft das Eigentum.

      13.2 Wenn das Unternehmen vom Gast zurückgelassene Gegenstände versendet, geschieht dies ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Gastes. Das Unternehmen ist in keinem Fall verpflichtet, sie weiterzuleiten.

       

      14 Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR)

      Persönliche Daten, die auf den Dokumenten des Unternehmens erwähnt werden, sind in den Akten des Unternehmens enthalten und sind für den internen Gebrauch, die Rechnungsstellung und die Kundenverwaltung bestimmt. Das Unternehmen wird die personenbezogenen Daten des Kunden - natürliche Person in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (Allgemeine Datenschutzverordnung) und dem Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (B.S. 5 September 2018) verarbeiten. Für alle Beschwerden im Zusammenhang mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten kann sich der Kunde - natürliche Person - an info@castelnou.be wenden. Sofern dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, kann sich der Kunde - natürliche Person - an die Datenschutzbehörde wenden (www.gegevensbeschermingsautoriteit.be).

       

      15 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

      15.1 Auf die Verträge ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar.

      5.2 Bei Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und einem Kunden ist das zuständige Gericht am Wohnsitz des Unternehmens ausschließlich zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zuständig, und unbeschadet der Befugnis des Unternehmens, den Streitfall von dem Gericht entscheiden zu lassen, das ohne diese Klausel zuständig wäre. Wenn der Kunde ein Verbraucher im Sinne von Artikel I.1, 2° Wirtschaftsgesetzbuch ist, berührt diese Bestimmung nicht die Anwendung von Artikel 624, 1°, 2° und 4° des Gerichtsgesetzbuches.
      15.3 Alle Forderungen des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung.


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